VVG-Vergleich - Brillengläser und Kontaktlinsen
Die Zusatzversicherung COMPLETA vereint die Vorteile der beiden Zusatz- versicherungen TOP und SANA. Dabei fällt die Vergütung aber vielfach noch grosszügiger aus, beispielsweise für Brillen & Kontaktlinsen, medizinische Hilfsmittel oder Präventionsleistungen. Max. CHF 180.- pro Jahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im OKP TOP: 90%, bis max. CHF 150.- / Jahr COMPLETA: 90%, bis max. CHF 300.- / Jahr |
Sehhilfen sind optische Vorrichtungen zur Korrektur von Refraktionsfehlern oder zur Kompensation, Verbesserung oder Behandlung anderer Augenkrankheiten. Aus der Zusatzversicherung Krankenpflege-Plus/Krankenpflege-Comfort wird, im Nachgang zur obligatorischen Kranken- pflegeversicherung ein jährlicher Beitrag von CHF 200.- vergütet. Es gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. |
Wenn Ihnen das gesetzlich vorgeschriebene Minimum der obligatorischen Kranken- pflegeversicherung OKP nicht ausreicht, ergänzt DIVERSA die Versicherungsleistungen mit einer breiten Palette. DIVERSA sorgt für mehr Spielraum im Leben. Und verschafft insbesondere Familien mehr Sicherheit im Alltag. Brillengläser und Kontaktlinsen im OKP: CHF 180.- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr pro Kalenderjahr DIVERSA: Erwachsene alle 3 Jahre, Jugendliche bis 18 Jahre jährlich CHF 150.- DIVERSAplus: Erwachsene alle 3 Jahre, Jugendliche bis 18 Jahre jährlich CHF 250.- |
ÖKK übernimmt bei Brillengläser und Kontaktlinsen folgende Leistungen (Spezialfälle müssen individuell abgeklärt werden): Zusatzversicherung ÖKK FAMILY oder ÖKK FAMILY FLEX CHF 200.- pro Kalenderjahr für Kinder und Erwachsene ÖKK STANDARD oder ÖKK KOMFORT: CHF 150.- pro Kalenderjahr für Kinder und Erwachsene ÖKK HALBPRIVAT / ÖKK FLEX / ÖKK PRIVAT / ÖKK GLOBAL: CHF 200.- pro Kalenderjahr für Kinder und Erwachsene ÖKK ALLGEMEINER ZUSATZ: CHF 270.- alle 5 Jahre für Erwachsene CHF 270.- pro Kalenderjahr für Kinder bis 18 Jahre ÖKK PRIVAT ZUSATZ: CHF 420.- alle 5 Jahre für Erwachsene CHF 420.- pro Kalenderjahr für Kinder bis 18 Jahre |
Mit MAXICA können Sie Ihre Deckung für ambulante Behandlungen markant erweitern. Sie bietet folgende Leistungen an: nicht kassenpflichtige Medikamente, Zahn- behandlungen, Brillengläser, Alternativmedizin, Transport- und Rettungskosten und anderes. Brillen und Kontaktlinsen Obligatorische Grundversicherung CHF 180.- bis zum vollendeten 18. Altersjahr pro Kalenderjahr MAXICA I: 90% max. CHF 50.- pro Kalenderjahr MAXICA II: 90% max. CHF 100.- pro Kalenderjahr MAXICA III: 90% max. CHF 200.- pro Kalenderjahr |
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